Windenergie

Planungsgebiet BB-14

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Regionalplanung

Der Verband Region Stuttgart hat eine Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet, deren Ziel es ist, Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie im Umfang von mindestens 1,8 % der Regionsfläche zu sichern. Das Planungsgebiet BB-14 ist eines der möglichen Vorranggebiete. Die Teilfortschreibung des Regionalplans soll bis zum 30.09.2025 beschlossen sein.


Der aktuelle Stand ist einsehbar unter: www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/


Interessenbekundungsverfahren

Derzeit wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, mit dem Ziel einen geeigneten Projektierer für einen möglichen Windpark auf dem Planungsgebiet BB-14 zu finden. Mit der Festlegung auf einen Projektierer möchte man eine fundierte Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Verpachtungsentscheidung schaffen.


Hinweis:

Mit Festlegung auf einen möglichen Projektierer wird noch keine Verpachtungsentscheidung getroffen, siehe hierzu nachfolgende Schritte:


Weitere Schritte

Dialogprozess

Sofern sich die Gemeinderäte aus Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen auf Vertragsverhandlungen mit einem Projektierer verständigen, ist eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in einem bürgernahen Energiedialog vorgesehen. Mit dann vorliegenden Erkenntnissen möchte man den begonnen Dialog fortführen, welcher neben den vorliegenden Fakten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage der Gemeinderatsgremien - für oder gegen eine Flächenverpachtung - sein wird.


Verpachtungsentscheidung

Unter Abwägung der vorliegenden Erkenntnisse und Fakten sowie der Öffentlichkeit werden die Gemeinderäte aus Böblingen, Ehingen und Holzgerlingen über die Verpachtung der Flächen entscheiden.


Genehmigungsverfahren

Liegt eine Entscheidung über die Verpachtung der Fläche vor, kann der Projektierer das Genehmigungsverfahren beginnen. In dieser Phase wird der Projektierer zunächst umfangreiche Erkundungen (Windmessungen und Gutachten) über die Genehmigungsfähigkeit einholen und einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen. Nun beginnt auch die formale Beteiligung der Öffentlichkeit (Landratsamt).


Bau des Windparks

Sobald die Genehmigung vorliegt, kann mit dem Bau des Windparks begonnen werden. Begonnen wird mit bauvorbereitenden Maßnahmen, um die Anlagen zu transportieren und anschließend errichten zu können. Zum Bau gehören auch Ausgleichmaßnahmen (z.B. Wiederaufforstung, Renaturierung), um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Von der Vorbereitung der Wege und Flächen über die Errichtung von Fundament und Turm bis in zu der Verlegung von Erdkabeln und der Inbetriebnahme geht man von einer Bauzeit für einen Windpark von sieben bis neun Monaten aus. Der Windpark-Planer beauftragt in der Regel für die Umsetzung auch lokale Unternehmen.


Inbetriebnahme des Windparks

Bevor Windenergieanlagen in Betrieb genommen werden können, müssen Sie an das Stromnetz angeschlossen werden. Hierzu ist es ggfs. erforderlich, Netzanschlusspunkte einzurichten. Nach Abnahme der Inbetriebnahme beginnt die Betriebsphase. Im laufenden Betrieb wird durch Fernwartungssysteme eine sichere und leistungsfähige Stromerzeugung sichergestellt.


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