Inforeihe 2 – Häufig gestellte Fragen

Die Kommunen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen prüfen derzeit, ob in einem Waldgebiet – südlich der B 464 – ein gemeinsamer Windpark entstehen kann. Die Kommunen haben sich darauf verständigt, die Planungen ergebnisoffen und transparent zu gestalten. Hier wollen die Kommunen grundlegende Antworten auf wiederholt gestellte Fragen aus der Bürgerschaft geben. Weitere Veröffentlichungen dieser Art werden folgen.

Welchen rechtlichen Rahmen gibt es für den Bau von Windenergieanlagen in Baden-Württemberg?

Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sind 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Die Ermittlung und Ausweisung sogenannter „Vorranggebiete“ läuft gerade und wird bis 2025 dauern. Zuständig hierfür ist der Regionalverband Stuttgart. Eines dieser Gebiete (BB-14) liegt im Waldgebiet zwischen Holzgerlingen, Böblingen und Ehningen. Windparks sollen künfitg nur noch in ausgewiesenen Vorranggebieten möglich sein. Wenn das Flächenziel von 1,8 Prozent allerdings nicht erreicht wird, tritt die „Superprivilegierung“ ein. Das bedeutet, dass dann der Bau eines Windparks auch außerhalb von Vorrangflächen erlaubt ist und gegenüber anderen Belangen im Außenbereich privilegiert ist. Wenn Windenergieanlagen eine Baugenehmigung erhalten, könnten diese überall in der Landschaft errichtet werden.

Sollte die Planungsfläche BB-14 zwischen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen als Vorranggebiet ausgewiesen werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass dort Windräder gebaut werden. Innerhalb von Vorranggebieten steht es den jeweiligen Grundstückseigentümern frei, ihre Flächen zur Verpachtung anzubieten. Das bedeutet, dass Anlagen nur gebaut werden, wenn sich Grundstückseigentümer zu einer Verpachtung an einen Windpark-Projektentwickler entschließen und das konkrete Bauvorhaben anschließend genehmigt wird.

Und zur Rolle der Kommunen: Wie stehen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen zu dem Planungsgebiet BB-14?

Die Kommunen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen sehen sich dazu verpflichtet, die vom Regionalverband vorgeschlagenen Planungsgebiete ernsthaft und gewissenhaft zu prüfen – so auch das gemeinsame Planungsgebiet BB-14. Eine mögliche Verpachtungsentscheidung soll nicht leichtfertig auf Grundlage von Mutmaßungen getroffen werden, sondern auf Basis fundierter Fakten – hierzu ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Ziel des Verfahrens ist es, einen geeigneten Projektierer für einen möglichen Windpark zu finden. Mit einem konkreten Planungsvorschlag und dann vorliegenden Erkenntnissen möchten die Kommunen mit der Bürgerschaft in einen transparenten Dialog eintreten. Dieser Bürgerdialog soll neben den vorliegenden Fakten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Gemeinderatsgremien sein, welche über die Verpachtung der Flächen entscheiden. Den Kommunen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen geht es um eine transparente und gewissenhafte Prüfung im Sinne aller, ohne eine Entscheidung bereits vorwegzunehmen.

Welche Auswirkungen können mögliche Windenergieanlagen auf die Anwohnenden im Umkreis haben?

Schall, Schattenwurf und die Veränderung der Landschaft können bei neu errichteten Anlagen als störend empfunden werden. Im Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen von Schall, Schatten sowie Landschaft und Natur genau untersucht, um sicherzustellen, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen. Für den Betrieb von Windenergieanlagen gelten gesetzliche Grenzwerte, um die Beeinträchtigungen auf die umliegende Anwohnerschaft zu mindern. Damit zum Beispiel Lärmgrenzwerte eingehalten werden, erteilt die zuständige Genehmigungsbehörde Auflagen für den Betrieb von Windenergieanlagen. Bedenken, dass Infraschall von Windenergieanlagen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, konnten unlängst durch wissenschaftliche Studien widerlegt werden. Neueste technische Entwicklungen, wie eine bedarfsgerechte Beleuchtung (Blicklichter nur noch bei nahenden Flugobjekten und nicht mehr dauerhaft) mindern beispielsweise störende Effekte bei Nacht.

Weht bei uns genügend Wind, um Windenergieanlagen wirtschaftlich betreiben zu können?

Ab einer Windleistungsdichte von 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Metern Höhe wird ein Standort als geeignet eingestuft. Die Planungsfläche BB-14 übertrifft diesen Grenzwert.

Einsehbar unter: www.energieatlas-bw.de

Ob ein Windpark auf der Fläche BB-14 wirtschaftlich betrieben werden könnte, prüft ein möglicher Projektentwickler vor Baubeginn. Aufgrund ihrer Höhe können moderne Windenergieanlagen, mit ihren größeren Roteren, deutlich mehr und konstanter Wind abfangen und weisen eine deutlich bessere Leistung aus (7 Megawatt, statt bisher 3 Megawatt). Eine moderne Windenergieanlage kann gut 4.000 Haushalte mit Strom versorgen (laut Umweltbundesamt). Für die Zukunft gilt eine nachhaltige Stromversorgung auch als wichtiger Standortfaktor, beispielsweise für ortsnahe Betriebe und die E-Mobilität.

Alle Informationen finden Sie hier als PDF!