Inforeihe 1 – Der Planungsprozess

Wie wird ein Windpark geplant? Was passiert gerade in Böblingen und Holzgerlingen?

Im Wald zwischen Böblingen und Holzgerlingen, südlich der B464, ist ein Windpark denkbar. Die regionale Planungsbehörde schätzt die Fläche nach einer ersten Bewertung als potenziell geeignet für Windenergieanlagen ein. Die Städte Böblingen und Holzgerlingen haben gemeinsam die Initiative ergriffen und wollen die Windenergieplanung aktiv steuern. Ein kommunenübergreifender Energiedialog wird diesen Prozess begleiten.

Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Derzeit werden in Baden-Württemberg sogenannte Vorranggebiete für die Windenergienutzung gesucht. Der Verband Region Stuttgart muss hierzu bis zum 31.12.2027 mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen. Ziel der Region und der Kommunen ist es, diesen Flächenbeitragswert zu erreichen, da sonst eine räumliche Steuerung von Flächen zur Windenergienutzung nicht mehr möglich ist und ein „ungeordneter“ Ausbau der Windenergie droht. Anhand von Kriterien (etwa Windhöffi gkeit und Abstände zur Wohnbebauung) wurden für die Region Stuttgart Suchraumkarten erstellt, in denen vorläufi ge Planungsgebiete aufgeführt sind; darunter auch Teile des Waldgebiets zwischen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen (Fläche BB-14).

Hinweis: Bis zum 2. Februar 2024 läuft das formale Beteiligungsverfahren des Verband Region Stuttgart mit der Möglichkeit, Stellung zu den vorgesehenen Vorranggebieten zu nehmen (www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind).

Wer entscheidet über einen möglichen Windpark?

Da das Planungsgebiet BB-14 in kommunalem Eigentum steht, obliegt die Entscheidung zur Flächenverpachtung den Gemeinderäten aus Böblingen und Holzgerlingen. Diese haben beschlossen anhand eines methodisch strukturierten Verfahrens – dem Interessenbekundungsverfahren – einen geeigneten Projektentwickler zu finden. Ehningen hat sich bei einer ersten Befassung im Gemeinderat im Juli 2023 dagegen entschieden.

Wie ist der aktuelle Planungsstand?

In Kürze startet das Interessensbekundungsverfahren, um aus der Vielzahl an möglichen Projektierungsunternehmen das beste Angebot für Böblingen und Holzgerlingen zu ermitteln. Mit dem Interessebekundungsverfahren soll die Entscheidung zur Flächenverpachtung auf Grundlage von nachvollziehbaren Fakten vorbereitet werden. Die Mitglieder der Gemeinderäte werden umfassend auf den Auswahlprozess vorbereitet und von einem externen Dienstleister fachkundig beraten.

Ein Projektentwickler soll bis Sommer 2024 ausgewählt sein. Erst nach dem Interessensbekundungsverfahren können Fragen zur Anzahl von geplanten Windenergieanlagen und fi nanziellen Aspekten beantwortet werden.

Eine Entscheidung zur Verpachtung der kommunalen Flächen soll danach getroffen werden. Diese Entscheidung wird durch den kommunenübergreifenden Energiedialog begleitet.

Ob und wie viele Windenergieanlagen tatsächlich gebaut werden dürfen, darüber entscheidet ein umfassendes Genehmigungsverfahren. Sofern Windenergieanlagen gebaut werden, würden sich diese nach aktueller Einschätzung frühestens ab 2028 drehen.

Wie wird die Bürgerschaft eingebunden?

Windenergieprojekte führen zu Veränderungen. Sie erhöhen einerseits die kommunale Wertschöpfung und leisten einen Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen. Andererseits verändern sie auch das Landschaftsbild und sind mit Eingriffen in die Natur und menschliche Umwelt verbunden. Diese Punkte gilt es bei der Entscheidungsfindung wohl abzuwägen.

Ein konstruktiver und sachorientierter Austausch der Kommunalpolitik mit der Bevölkerung ist wichtig und wird für das Vorhaben durch das Forum Energiedialog begleitet.

Im Rahmen des Energiedialogs sollen alle wesentlichen Informationen für Sie transparent aufbereitet werden – wie hier in diesem Amtsblatt. Weitere werden folgen. Sie werden zudem Gelegenheit haben, bei der weiteren Planungskonkretisierung im Rahmen von Informations- und Dialogangeboten Hinweise und Anliegen zur Planung einzubringen und Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle wesentlichen Fragen erörtert werden und die Beschlüsse der Gemeinderäte auf gesicherter Faktenbasis fußen. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Alle Informationen finden Sie hier als PDF!