Die Stadt Holzgerlingen ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.windenergie-bb14.de.
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.
Diese Erklärung wurde am 27.02.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse stadt@holzgerlingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Holzgerlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Holzgerlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Telefon: 07031 663 2337
E-Mail: r.hackl@lrabb.de
https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Behindertenbeauftragter.html
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.